| Rauchverbot in Sporteinrichtungen - 15.Feb.2008 |
| Geschrieben von: Thilo Eichhorn |
| Mittwoch, den 27. Februar 2008 um 13:52 Uhr |
Eigentlich rauchen Sportler doch nicht !? Manche aber doch und gerade Jugendliche unter 18 Jahre könnten hier die Gelegenheit nutzen zum Glimmstängel zu greifen. Gerade aber Sportvereine eignen sich gut dazu, schon im Kindesalter eine aktive Suchtvorbeugung zu betreiben.
Deshalb das Wichtigste in Kürze: Ab dem 15. Februar 2008 gilt in Rheinland-Pfalz nun ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wie Schulen und in allen Sportstätten und deren dazugehöriges Freigelände.
Dies gilt natürlich auch für unsere Trainingsorte. Der Verein soll nicht nur auf das Rauchverbot hinweisen, sondern auch die Übungsleiter und Betreuer zur Sicherstellung der Einhaltung des Rauchverbotes anhalten. Wichtig für die Jugend: Nach § 10 des Jugendschutzgesetzes ist die Altersgrenze für ein völliges Rauchverbot von 16 auf 18 Jahre angehoben worden.
Bereits seit 1.September 2007 trat bundesweit das " Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" in Kraft, was jedoch nur für öffentliche Einrichtungen des Bundes und Personenverkehr wie die Bahn bezieht.
Thilo Eichhorn Schriftführer |
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 17. Juli 2009 um 16:20 Uhr |